Auszug - Grundsatzbeschluss über die Anschaffung von zwei Notstromgenerators für die Gemeinde
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Beschluss |
Beschluss:
1.) Die Gemeindevertretung beschließt, bei positivem Bescheid des Fördermittelgebers ein mobiles Zapfwellenaggregat für die Feuerwehr und ein stationäres Notstromaggregat für das Gemeindehaus zu beschaffen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten erfolgt durch das Amt Bad Bramstedt Land.
Abstimmungsergebnis | |
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
2.) Die Gemeindevertretung beschließt auch, ohne dass Fördergelder zur Verfügung stehen, die Anschaffung eines mobilen Zapfwellenaggregats für die Feuerwehr und eines stationären Notstromaggregats für das Gemeindehaus.
Abstimmungsergebnis | |
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |