Auszug - Einführung des Behördenleasings
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Es wird beschlossen, dass das Amt Bad Bramstedt-Land, das Behördenleasing betreibt und seinen Beschäftigten, außerhalb der Probezeit und mit unbefristetem Arbeitsvertrag, sowie ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch das Amt Bad Bramstedt-Land verauslagt und an den jeweiligen Beschäftigten bzw. ehrenamtlichen Bürgermeister in vollem Umfang weitergereicht. Um die organisatorischen Kosten in der Verwaltung zu decken, wird eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € je Leasingfall berechnet, die ebenfalls vom jeweiligen Beschäftigten bzw. ehrenamtlichen Bürgermeister zu tragen sind.
Das erste Jahr des Behördenleasings wird als Probejahr angesehen. Fünf Monate vor Ablauf des Probejahres, vermutlich in der Sitzung Ende 2024, wird ein Résumé gezogen und entschieden, ob das Behördenleasing weitergeführt werden soll oder nicht.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 41 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 4 |