Auszug - B2 T2 1Ä - Beratung und Beschlussfassung über den Ausgleich für den in Aufstellung befindlichen B-Plan 2 Teil 2 1.Änderung der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausgleichsfläche befindet sich: Flur 4, Flurstück 150, nördlicher Bereich gemäß Planzeichnung vom 04.03.2024
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt, dass der Ausgleich, der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 1.Änderung für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges" erforderlich ist, folgendermaßen durchgeführt werden soll:
innerhalb des Baugebietes:
Der Ausgleich soll innerhalb des Bebauungsplanes erfolgen. Entsprechende Maßnahmen sind im Bebauungsplan festzulegen.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Reimer Wagner und Michael Schirrmacher.
Die Sitzungsleitung übernimmt Leon Kablau.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |