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Auszug - Abschließender Beschluss über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens"   

3. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2014/156 Abschließender Beschluss über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Empfehlung an die Gemeindevertretung:

Abschließender Beschluss über

die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens

der Gemeinde Großenaspe

 

1.              Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes

 

der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 03.04.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs-und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 6

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs-und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 6

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs-und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 6

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.              Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt

 

die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens“.

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.              Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung becksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2014/03/07

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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