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Auszug - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn"  

3. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2014/157 Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abwägungsbeschluss:

 

Zur

Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem Satzungsbeschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 03.04.2014 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Tiefbau Keine Bedenken.

./.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Bauaufsicht Im Antrag des Flurstückes 237 ragt der Dachüberstand in die StrW Fläche. Ist das zulässig, oder im B-Plan schriftlich auszuschließen? Außerdem ist die Garage bis an den Knick geplant.

Die Stellungnahme bezieht sich wohl auf einen vorliegenden Bauantrag. Dieser wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stellungnahme unverständlich. An der Planung wird festgehalten.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Vorbeugender Brandschutz Keine Bedenken.

./.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Kreisplanung Keine Anregungen.

./.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Denkmalschutz Keine Bedenken.

./.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Wie bereits in den vorangegangenen Änderungen angemerkt ist besonders in Bezug auf das Landschaftsbild eine ausreichende Eingrünung des Gewerbegebietes notwendig. Aus diesem Grund ist der Erhalt der vorhandenen Knicks und die Entwicklung hochwertiger neuer Knicks unbedingt notwendig. Um einen dauerhaften Erhalt und die Qualität der Knicks zu sichern halte ich aus naturschutzfachlicher Sicht weiterhin einen mindestens 10 m breiten Streifen für erforderlich. Die Änderung der Baugrenze führt zu einer Überbauung von Flächen, die unmittelbar an die im B-Plan festgesetzte Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft angrenzt. Durch die direkt an die Fläche angrenzende Bebauung wird das Entwicklungsziel dieser Flächen beeinträchtigt. Die verbleibende Breite von 6 m bis zur Grundstücksgrenze ist nicht ausreichend um eine naturschutzfachlich wertvolle Entwicklung sicherzustellen.

Der Erhalt des Knicks ist durch den nach wie vor festgesetzten Knickschutzstreifen gegeben. An der Planung wird festgehalten.  Das planerische Ziel der Eingrünung des Gewerbegebietes ist nach wie vor gewährleistet.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. Durch die Planänderung sind keine wasserwirtschaftlichen Belange betroffen. SG Gewässer Keine Bedenken. SG Boden Keine Bedenken. SG Grundwasser Keine Bedenken.

./.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken.

./.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Sozialplanung Keine Stellungnahme.

./.

11.03.2014 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Verkehrsordnung Keine Stellungnahme.

./.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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