Holsteiner Auenland         

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Auszug - Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 01.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2014/074 Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirsten Laudenbach
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Laudenbach, Kirsten
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie  des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014, mit Wirkung vom 01.01.2014 von 2,05 € auf 2,50 € pro Übungsleiterstunde anzupassen.

Weiterhin gewährt die Gemeinde Bimöhlen ebenfalls den Zuschuss an die Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter im Erwachsenenbereich.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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