Auszug - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abwägungsbeschluss: Zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße“ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek am 15.12.2014 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Tiefbau Keine Kreisstraße betroffen. | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Keine Stellungnahme | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Keine Bedenken | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Kreisplanung Keine Stellungnahme | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Bedenken | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Gegen die Darstellungen und Festsetzungen bestehen keine Bedenken. | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Keine Bedenken SG Gewässer Keine Bedenken SG Boden Keine Bedenken SG Grundwasser Keine Bedenken | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Stellungnahme | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme | - |
28.08.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme | - |
24.07.2014 Az.: Hardebek-bplan2-Hofgemeinschaft-Weide-Hardebek | Archäologisches Landesamt Schl.-Holstein, Schleswig | Unsere Stellungnahme vom 16.6.2014 wurde richtig in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek, südlich der Hauptstraße“ übernommen. Sie ist weiterhin gültig. | Wird zur Kenntnis genommen. |
23.07.2014 Az.: 302 | Amt Mittelholstein, Hohenwestedt | In Bezug auf Ihr Schreiben vom 16.07.2014 teile ich Ihnen mit, dass seitens der Gemeinden Arpsdorf und Padenstedt zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek, südlich der Hauptstraße“ der Gemeinde Hardebek weder Anregungen vorgetragen noch Bedenken erhoben werden. | - |
12.08.2014 Az.: VII 415-553.72-60-033 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Kiel | Gegen den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Hardebek bestehen in verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht nur dann keine Bedenken, wenn meine Stellungnahme VII 415-553.72-60-033 vom 15.07.2014 vollinhaltlich berücksichtigt wird. Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen. Stellungnahme vom 15.7.2014: Gegen den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Hardebek bestehen in verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht nur dann Bedenken, wenn die nachstehenden Punkte berücksichtigt werden: 1. Gemäß § 29 (1 und 2) Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (GVOBl. Seite 631) dürfen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 20 m von der „Hauptstraße“, der Landesstraße 260 (L 260), gemessen vom äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet bzw. vorgenommen werden. Die Anbauverbotszone ist nachrichtlich in der Planzeichnung des Bebauungsplanes darzustellen. Vorhandene Bebauungen genießen Bestandsschutz 2. Der Straßenquerschnitt der Landesstraße 260 (L 260) einschließlich Nebenanlagen ist im Bebauungsplan nachrichtlich darzustellen.
3. Weitere direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der Landesstraße 260 nicht angelegt werden. Die verkehrliche Erschließung hat ausschließlich über die vorhandene Zufahrt zu erfolgen.
4. Eine mögliche bauliche Anpassung der genannten vorhandenen Zufahrt darf nur im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), Niederlassung Itzehoe, erfolgen.
5. Alle baulichen Veränderungen an der L 260 sind dem (LBV-SH), Niederlassung Itzehoe abzustimmen. Außerdem dürfen für den Straßenbaulastträger der Landesstraße keine zusätzlichen Kosten entstehen.
6. Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung der Notwendigkeit bzw. der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen die zu erwartende Verkehrsmenge auf der Landesstraße 260 berücksichtigt wird und die Bebauung ausreichend vor Immissionen geschützt ist. Immissionsschutz kann vom Baulastträger der Landesstraße nicht gefordert werden. Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs. |
Wird zur Kenntnis genommen, Die Anbauverbotszone wurde bereits nachrichtlich übernommen.
Der Anregung wird nicht gefolgt, da sich die Notwendigkeit der Gemeinde nicht erschließt. Die vorhanden Zufahrt wird genutzt, es wird keine Bebauung vorbereitet, die näher an die Landstraße heranrück, als dies bereits der Fall ist.
Ist so vorgesehen, Weitere Zufahrten, als die vorhandene werden durch die Planung nicht vorbereitet.
Eine bauliche Anpassung ist nicht vorgesehen.
Bauliche Veränderungen sind nicht vorgesehen.
Eine Überschlägige Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich sind. |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |