Auszug - Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße“ |
nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hardebek am 15.12.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek vom 15.12.2014, TOP 7 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek vom 15.12.2014, TOP 7 |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek vom 15.12.2014, TOP 7 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek vom 15.12.2014, TOP 7 |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek vom 15.12.2014, TOP 7 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek vom 15.12.2014, TOP 7 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hardebek
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Hardebek für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Text (Teil B) und den Durchführungsvertrag als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |