Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet a) "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16 b) "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2012/011 Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet
a) "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16
b) "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.              Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hasenkrug

r das Gebiet „zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet

a)              "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16

b)              "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4“.

 

2.              Die bereits angefallenen Kosten sind mit dem Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg abzurechnen und dem Windparkbetreiber in Rechnung zu stellen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung