Auszug - Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet a) "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16 b) "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hasenkrug
für das Gebiet zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet
a) "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16
b) "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4.
2. Die bereits angefallenen Kosten sind mit dem Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg abzurechnen und dem Windparkbetreiber in Rechnung zu stellen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |