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Auszug - Aufhebung der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Entenbuschkoppel"  

9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2015/091 Aufhebung der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Entenbuschkoppel"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die  Aufhebung der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Entenbuschkoppel".

 

  1. Die angefallenen Kosten des Planungsamtes des Kreises Segeberg sind abzurechnen.

 

  1. Der erste Bauabschnitt des B-Planes Entenbuschkoppel ist fertig zu stellen.

 

  1. Die Organisation der Baufertigstellung nach Punkt 3 wird dem Maßnahmenausschuss übertragen.

 

  1. Die baulichen Maßnahmen, die für die 1. Ergänzung des Planungsgebietes bereits vorbereitet wurden sind ggf. zurückzubauen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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