Auszug - Aufhebung der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Entenbuschkoppel"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufhebung der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Entenbuschkoppel".
- Die angefallenen Kosten des Planungsamtes des Kreises Segeberg sind abzurechnen.
- Der erste Bauabschnitt des B-Planes Entenbuschkoppel ist fertig zu stellen.
- Die Organisation der Baufertigstellung nach Punkt 3 wird dem Maßnahmenausschuss übertragen.
- Die baulichen Maßnahmen, die für die 1. Ergänzung des Planungsgebietes bereits vorbereitet wurden sind ggf. zurückzubauen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |