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Auszug - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"   

8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2015/072 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9r das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 16.03.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hasenkrug

 

den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Weiter wird in der Begründung zu dem Bebauungsplan Nr. 9 unter Ziffer 4 "Inhalt des Bebauungsplanes" in dem Absatz "Art und Maß der baulichen Nutzung" in dem Satz "Innerhalb eines Einzelhauses oder einer Doppelhaushälfte wird die Zahl der zulässigen Wohneinheiten auf 2 beschränkt." Die Passage "oder einer Doppelhaushälfte" gestrichen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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