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Auszug - Abschließender Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  

8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2015/073 Abschließender Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abschließender Beschluss über

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

der Gemeinde Hasenkrug

 

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

 

der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 16.03.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.              Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt

 

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.              Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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