Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan hier: 18. Änderung F-Plan (Waldkindergarten) Aufstellungsbeschluss  

8. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 01.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2015/228 Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
hier: 18. Änderung F-Plan (Waldkindergarten) Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Waldkindergarten folgende Änderungen der Planung vorsieht: Legalisierung des vorhandenen Waldkindergartengeländes

 

1.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung