Holsteiner Auenland         

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Auszug - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2015/091 Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

1.bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 2 Teil 1 1. Änderungr das Gebiet „rdlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a soll durch die 1. Änderung wie folgt geändert werden:

 

Es soll eine rückwärtige Bebauung des Grundstücksbereiches der Dorfstraße 41 erglicht werden, bis zur Grenze des Bebauungsplanes

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Produkt 73, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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