Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die weitere Bauleitplanung in der Gemeinde Fuhlendorf (evtl. Aufstellung eines Flächennutzungsplanes)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Ein Grundstückseigentümer beantragt die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Fuhlendorf und damit verbunden die Ausweisung eines bestimmten Grundstücks als Gewerbefläche.
Nach den Grundsätzen des BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne (F-Plan oder B-Plan) aufzustellen, sobald und soweit es erforderlich ist.
Es ist zunächst zu klären, ob die Aufstellung eines Bauleitplanes (hier beantragter Flächennutzungsplan) in der Gemeinde Fuhlendorf notwendig ist. Stehen noch Gewerbeflächen zur Verfügung? Können evtl. gewünschte Einzelbauvorhaben auch auf andere Weise genehmigt werden?
Sofern die Gemeinde Fuhlendorf die Ausweisung von Gewerbeflächen für notwendig erachtet (zusätzlich zu dem bestehenden Gewerbegebiet und zusätzlich zu dem im Moment mit Bebauungsplan Nr. 3 vorbereitenden Gewerbestandort für einen Lebensmitteldiscounter), so ist ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Der Bedarf an Ausweitung des vorhandenen Gewerbegebietes oder auch Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes ist vorhanden. Anfragen von Grundeigentümern liegen auch vor. Die Gemeinde Fuhlendorf wird den vorhandenen F-Planentwurf soweit notwendig weiter verfolgen.
Weiteres wird auch noch unter dem TOP Grundstücksangelegenheiten in dieser Sitzung beraten.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |