Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - 18. Änderung Flächennutzungsplan: Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 18. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Waldkindergarten"  

11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2015/269 18. Änderung Flächennutzungsplan:
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 18. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Waldkindergarten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Abwägungsbeschluss

zur

Aufstellung der 18. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Waldkindergarten/

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖs nach der frühzeitigen Beteiligung am 07.01.2016  werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am 07.01.2016 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

05.11.2015

Gemeinde Bimöhlen

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

05.11.2015

Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

05.11.2015

Gemeinde Hardebek

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Forstbehörde (Über Beteiligungs-verfahren Kreis)

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Amt Mittelholstein für die Gemeinden Arpsdorf und Padenstedt (Über Beteiligungs-verfahren Kreis)

Weder Anregungen noch Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Amt Boostedt-Rickling für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen (über Beteiligungs-verfahren Kreis Segeberg)

Keine Anregungen

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Stadt Neumünster (über Beteiligungs-verfahren Kreis Segeberg)  

Aus Sicht der Stadt Neumünster als Nachbar-Gemeinde sind zum Bauleitplanverfahren keine Anregungen vorzutragen

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Kreis Segeberg Kreisplanung Frau Hansen  Az. 61.00.7

Fachabteilung Tiefbau: Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Fachabteilung Bauaufsicht: Bauordnungsrechtlich keine Bedenken. Es ist die Brandschutzdienststelle zu beteiligen (Feuerwehrzufahrt)

Die Brandschutzdienststelle wird bezüglich der Feuerwehrzufahrt beteiligt.

 

 

Fachabteilung Vorbeugender Brandschutz: Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Fachabteilung Kreisplanung: Keine Anregung

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Fachabteilung Denkmalschutzbehörde: keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Fachabteilung Naturschutzbehörde:  Grundsätzlich werden aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, sofern keine flächigen Baum- oder Gehölzentnahmen für die neue Nutzung erforderlich sind und der Charakter des Waldes im Rahmen der beabsichtigten Nutzung erhalten bleibt. Der Landschaftsplan der Gemeinde sieht im Entwicklungsteil für den Änderungsbereich den Umbau des Nadelholzbestandes in Laubgehölze vor.

Abwägung:

 

 

Fachabteilung Naturschutzbehörde:  Archäologischer Denkmalschutz Auf die geschützten archäologischen Denkmäler im Umfeld des Änderungsbereiches/ auf den angrenzenden Flächen wird hingewiesen.

Abwägung

 

 

Fachabteilung Wasser - Boden - Abfall- Schutzbehörde SG Abwasser: keine Bedenken SG Gewässer: keine Bedenken SG Boden: keine Bedenken SG Grundwasser: keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Fachabteilung Umweltbezogener Gesundheitsschutz: keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Fachabteilung Sozialplanung: Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Fachabteilung Verkehrsbehörde: keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Herr Petersen berichtet über eine weitere Stellungnahme vom Forstamt, die noch beraten werden muss.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung