Auszug - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
1.Für das Gebiet „Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zur Deckung des bestehenden Bedarfs von bis zu 24 Flüchtlingen / Asylbewerbern
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“, Holsteiner Courier und Kieler Nachrichten einzuladen ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren die Gemeindevertreter Arne und Bernd Konrad von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Altenscheidt hat die Abstimmung als Vertreter geleitet.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 3 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 3 |