Auszug - Abschließender Beschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abschließender Beschluss über
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“ |
der Gemeinde Großenaspe
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Großenaspe am 26.01.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
5.Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Hinweis der Verwaltung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange muss der Planungs- und Maßnahmenausschuss auf seiner nächsten Sitzung noch prüfen. Erst danach kann die Gemeindevertretung Großenaspe den abschließenden Beschluss fassen.