Auszug - Satzungsbeschlussbeschluss über die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für denBereich "östlich der Schulstraße"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschlussbeschluss über
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die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße" |
nach § 10 BauGB
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
Der Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hardebek am 21.03.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hardebek
Die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss der Ortslagensatzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |