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Auszug - Satzungsbeschlussbeschluss über die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für denBereich "östlich der Schulstraße"  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hardebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Hardebek
Ort: Heisterberg 8, 24616 Hardebek
VO/10/2016/076 Satzungsbeschlussbeschluss über die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschlussbeschluss über

 

die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

Der Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hardebek am 21.03.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hardebek

Die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss der Ortslagensatzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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