Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld" hier Teilbereich "Private Grünfläche im Osterfeld und südliche Erweiterung des Gewerbegebietes"  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
VO/09/2016/077 Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld" hier Teilbereich "Private Grünfläche im Osterfeld und südliche Erweiterung des Gewerbegebietes"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Am 16.03.2016 erfolgte ein Termin zwischen Bürgermeister Lembcke, dem Bauherrn Eggert Stölting SES Baustoff GmbH, 24649 Fuhlendorf, und Herrn Petersen vom Kreisplanungsamt Segeberg zwecks Besprechung der Erweiterungsmöglichkeiten des Gewerbegebietes.

 

Herr Bürgermeister Lembcke erläutert den Anwesenden, dass verschiedene Anträge auf Erweiterung bzw. Änderung des Gewerbegebietes vorliegen.

Nachfolgende Anträge werden an die Sitzungsteilnehmer verteilt:

 

  • SES-Baustoffe GmbH Eggert Stölting
  • Carsten Schümann gebürtiger Fuhlendorfer und Landbesitzer in Fuhlendorf

 

Danach übergibt Bürgermeister Lembcke das Wort an Herrn Petersen:

 

Herr Petersen erläutert, dass das Gewerbegebiet damals mit 4 Bauplätzen für den örtlichen Bedarf beantragt und genehmigt worden ist. Nun wurde ein Antrag auf Erweiterung gestellt, wobei eine Ausweitung von ca. 40m nach Süden glich wäre, jedoch nicht die Einbeziehung der kompletten Fläche.

 

Herr Petersen schlägt vor, zwei Grundstücke als Erweiterung zu beantragen. Ob diese jedoch auch von der Landesplanung genehmigt werden, bleibt abzuwarten.

 

Auch ist es möglich, dass die Landesplanung auf einen Flächennutzungsplan besteht, da dieser in Fuhlendorf nicht vorhanden ist.

 

Herr Petersen erläutert, dass die Gemeinde Fuhlendorf schon lange ihr Kontingent für Wohnbebauung aus landesplanerischer Sicht überschritten hat. Die Aufstellung eines B-Planes zur Wohnbebauung ist danach bis zum Jahr 2025 nicht möglich.

 

Leider ist der Bauherr Eggert Stölting nicht anwesend, so dass folgende Punkte noch mit ihm zu klären sind:

 

  • die Oberflächenentwässerung sowie
  • die verkehrliche Erschließung bzw. erweiterte Zufahrtsregelung

 

Herr Stölting muss ein Verkehrskonzept einreichen.

 

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

1.

 

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 2 r das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld hier Teilbereich "Private Grünfläche und südliche Erweiterung des Gewerbegebietes soll wie folgt geändert werden:

Vorbereitung der Expansion eines ansässigen Gewerbebetriebes (südliche Erweiterung) und Vorbereitung der Bebauungsmöglichkeit auf einem Teil der bisherigen privaten Grünfläche

 

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 -, umliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, beauftragt werden.

 

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

6.Es muss ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Fuhlendorf. Die Kosten der Erschließung und der Ausgleichsfläche sind noch zu klären.

 

7. Insbesondere ist die Frage der verkehrlichen Erschließung noch abzustimmen, um auftretende Fragen bezüglich der Zu- und Abfahrt zu klären.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2016/11/04


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Stölting TOP 4 (35 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Schümann TOP 4 (46 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung