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Auszug - Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2012/004 Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor"

der Gemeinde Bimöhlen

 

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 10.09.2012 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.              Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor".

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.              Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung becksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Gemäß § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter oder Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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