Holsteiner Auenland         

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Auszug - Widmung der Verlängerung der Straße "Lohweg"  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2016/096 Widmung der Verlängerung der Straße "Lohweg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerstin Ahlmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Ahlmann, Kerstin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Gemäß § 6 des Straßen - und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Hasenkrug, Flur 4, Flurstücke Trennstücke aus 3/27 u. 38 (genaue Lage siehe Anlage, gelbe Fläche (Straße) und braune Fläche (Fußweg)) als Straße bzw. als selbständiger Geh- u. Radweg für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Lohweg“ gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Der vorstehende selbständige Fußweg wird als sonstige öffentliche Straße, und zwar als beschränkte öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

Die Bekanntmachung soll erst erfolgen, wenn die Erschließung der Straße fertiggestellt wurde.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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