Holsteiner Auenland         

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Auszug - B 03 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan  

12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 16
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2016/306 B 03 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

bei Änderung eines Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan Nr. 3 7. Änderung mit kompletter Überarbeitungr das Gebiet „Gewerbegebiet soll wie folgt geändert werden:
 

Es gibt zum Bebauungsplan Nr. 3 bereits eine 6. Änderung. Um eine Aussage zu einem bestimmten Vorhaben zu treffen, müssen alle Änderungen und die Urfassung berücksichtigt werden. Dies ist sehr schwierig.

Weiterhin wurden bei den einzelnen Änderungen nicht alle Festlegungen konsequent übertragen.

Beispielsweise verläuft ein Teil der Erschließungsstraße vor Ort anders als in den Bebauungsplänen dargestellt. Dies macht die konkreten Aussagen um so schwieriger.

 

Bei der nun notwendigen Änderung soll geplant werden, dass zwei Grundstücke zusammen gelegt werden können, die bislang durch einen Knick getrennt sind. Für diesen Knick ist ein Ausgleich zu schaffen.

 

  1.                  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2.                  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00
    umliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.
     
  3.               Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

     
  4.               Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.


Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad (PUMA)

Hans-Rainer Holtorf (PUMA)

Tobias Hübscher (PUMA)

Arne Konrad (GV)

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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