Auszug - B 03 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
bei Änderung eines Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan Nr. 3 7. Änderung mit kompletter Überarbeitung für das Gebiet „Gewerbegebiet“ soll wie folgt geändert werden:
Es gibt zum Bebauungsplan Nr. 3 bereits eine 6. Änderung. Um eine Aussage zu einem bestimmten Vorhaben zu treffen, müssen alle Änderungen und die Urfassung berücksichtigt werden. Dies ist sehr schwierig.
Weiterhin wurden bei den einzelnen Änderungen nicht alle Festlegungen konsequent übertragen.
Beispielsweise verläuft ein Teil der Erschließungsstraße vor Ort anders als in den Bebauungsplänen dargestellt. Dies macht die konkreten Aussagen um so schwieriger.
Bei der nun notwendigen Änderung soll geplant werden, dass zwei Grundstücke zusammen gelegt werden können, die bislang durch einen Knick getrennt sind. Für diesen Knick ist ein Ausgleich zu schaffen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Bernd Konrad (PUMA)
Hans-Rainer Holtorf (PUMA)
Tobias Hübscher (PUMA)
Arne Konrad (GV)
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |