Auszug - Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor |
nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 10.09.2012 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
|
| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14 |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
|
| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14 |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
|
| siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen
den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Gemäß § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter oder Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |