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Auszug - Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2012/006 Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4r das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor“

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor“

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 10.09.2012 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 14

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Gemäß § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter oder Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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