Holsteiner Auenland         

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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für die Teilbereiche "1. südwestlich der Lindenstraße, 2. Hasenmoorer Straße westlich des Kindergartens und 3. Hauptstraße nördlich des Dorfplatzes"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2012/007 Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für die Teilbereiche "1. südwestlich der Lindenstraße, 2. Hasenmoorer Straße westlich des Kindergartens und 3. Hauptstraße nördlich des Dorfplatzes"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

1.              Der Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für den Bereich "südwestlich der Lindenstraße" soll mit folgendem Ziel geändert werden:

 

Flexibilisierung und Erweiterung der gegebenen Bebauungsmöglichkeiten

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger" und in der „Segeberger Zeitung" einzuladen ist.

 

Gemäß § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter oder Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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