Auszug - F 16 - Abschließender Beschluss über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" , Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße" der Gemeinde Großenaspe
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abschließender Beschluss über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" ,
Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und
Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße“
der Gemeinde Großenaspe
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für den Bereich
Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" ,
Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und
Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 12.05.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP 6 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP 6 |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP 6 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP 6 |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
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| siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP 6 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP 6 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt
die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" , Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße“
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" , Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
und Friedrich-Karl Ulrich
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |