Auszug - B2 Teil 1 1.Ä - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a" - Bereich: " Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a
Bereich: „ Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41“
Zum Planverfahren wurden nachfolgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 25.07.2016 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Gemeinde Hagen | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Wiemersdorf | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Fuhlendorf | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Hardebek | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Hasenkrug | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gewässerpflegeverband Großenaspe -Wiemersdorf | Keine Bedenken. Auf die Verbandssatzung- insbesondere § 6 – wird besonders hingewiesen | In der Begründung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. | |
Az.: 61.00 | Kreis Segeberg Der Landrat | Fachabteilungen |
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Tiefbau : Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | ||
Untere Bauaufsichtsbehörde : Keine Anregungen Bedenken | |||
Vorbeugender Brandschutz : Keine Anregungen Bedenken | |||
Kreisplanung. Keine Anregung | |||
Untere Denkmalschutzbehörde : Keine Bedenken | |||
Untere Naturschutzbehörde: keine Bedenken | |||
Wasser-Boden-Abfall: SG Abwasser: Keine Bedenken | |||
SG Gewässerschutz: Keine Bedenken | |||
SG Bodenschutz: Keine Bedenken | |||
SG Grundwasserschutz: Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Sofern im Rahmen der Neubebauung Wasserhaltungsmaßnahmen zur Trockenhaltung der Baugrube geplant sind, ist die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. | Die Entscheidung zur evtl. Trockenhaltung der Baugrube obliegt den Bauherren / Grundstückseigentümern. Der hierfür erforderliche Antrag wäre bei Bedarf im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu stellen. In der Begründung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
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Umweltbezogener Gesundheitsschutz: keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | ||
Sozialplanung: keine Stellungnahme | |||
Verkehrsbehörde: keine Stellungnahme |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
- keine
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |