Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Erlass einer neuen Entschädigungssatzung wegen Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Führungsgruppe  

11. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 01.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
VO/20/2016/139 Erlass einer neuen Entschädigungssatzung wegen Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Führungsgruppe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

a)      Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Führungsgruppe

Vor Eintritt in die Beratung dieses Punktes verlassen Amtsvorsteher Holger Klose, die beiden stellvertretenden Amtsvorsteher Peter Boyens und Torsten Klinger sowie die Finanzausschussvorsitzende Claudia Peschel wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Die Verhandlungsleitung wird danach von der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Maren Horstmann übernommen.

 

Nach einer längeren Aussprache empfiehlt der Finanzausschuss die Entschädigungssatzung des Amtes um nachstehenden neuen § 2 a) zu ergänzen:

 

Entschädigung für die weiteren Mitglieder des Führungsgruppe bestehend aus den beiden stellvertretenden Amtsvorstehern bzw. Amtsvorsteherinnen sowie des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses

 

(1)   Die weiteren Mitglieder der Führungsgruppe erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung nachstehende monatliche Aufwandsentschädigung:

 

  1. 1. stellvertretende/r Amtsvorsteher/in 400,-- €
  2. 2. stellvertretende/r Amtsvorsteher/in 200,-- €
  3. Finanzausschussvorsitzende/r 200,-- €

 

Es wird vorgeschlagen, die neue Entschädigungssatzung rückwirkend ab 01.01.2016 in Kraft treten zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

3

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

 

Anschließend betreten die Herren Klose, Boyens und Klinger sowie Frau Peschel wieder den Sitzungsraum; ihnen wird der vorstehende Beschluss bekannt gegeben.

 

(2)   Anschließend lässt Frau Maren Horstmann nach kurzer Aussprache über die Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 3 abstimmen. Damit wird die Höhe des Sitzungsgeldes für Mitglieder des Amtsausschusses für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, denen sie nicht als Mitglied des Ausschusses angehören von bisher 3,-- € neu auf 20,-- € angehoben. Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Mitglieder des Amtsausschusses im Vertretungsfall.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 


 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung