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Auszug - Erlass einer neuen Entschädigungssatzung wegen Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Führungsgruppe  

11. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 11
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/20/2016/139 Erlass einer neuen Entschädigungssatzung wegen Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Führungsgruppe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Vor Eintritt in die Beratung dieses Punktes verlassen die beiden stellvertretenden Amtsvorsteher Peter Boyens und Torsten Klinger sowie die Finanzausschussvorsitzende Claudia Peschel wegen Befangeheit den Sitzungsraum.

 

a)      Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Führungsgruppe

Nach einer längeren Aussprache lässt Amtsvorsteher Holger Klose über die Empfehlung des Finanzausschusses abstimmen, die Entschädigungssatzung des Amtes um nachstehenden neuen § 2 a) zu ergänzen:

 

§ 2 a)

 

Entschädigung für die weiteren Mitglieder der Führungsgruppe, bestehend aus den beiden stellvertretenden Amtsvorstehern bzw. Amtsvorsteherinnen sowie des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses

 

(1)   Die weiteren Mitglieder der Führungsgruppe erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung nachstehende monatliche Aufwandsentschädigung:

 

a)      1. stellvertretender Amtsvorsteher bzw. Amtsvorsteherin400 Euro

b)      2. stellvertretender Amtsvorsteher bzw. Amtsvorsteherin200 Euro

c)      Finanzausschussvorsitzende bzw. Finanzausschussvorsitzender200 Euro

 

 

Es wird vorgeschlagen, die neue Entschädigungssatzung rückwirkend ab 1.1.2016 in Kraft treten zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen

 

Anschließend betreten die Herren Boyens und Klinger sowie Frau Peschel wieder den Sitzungsraum; ihnen wird der vorstehende Beschluss bekanntgegeben.

 

b)      Im Anschluss daransst Amtsvorsteher Holger Klose nach kurzer Aussprache über die Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 3 abstimmen. Damit wird die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder des Amtsausschusses für die Teilnahme an Ausschussitzungen, denen sie nicht als Mitglied des Ausschusses angehören, von bisher 3 Euro neu auf 20 Euro angehoben. Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Mitglieder des Amtsausschusses im Vertretungsfall.


Abstimmungsergebnis:

dafür

18

dagegen

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Enthaltungen

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