Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet "Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7, bis einschließlich Dorotheental zwischen der L319 und dem Glindam (K58)"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Für das Gebiet „Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7, bis einschließlich Dorotheental zwischen der L319 und dem Glindam (K58)“ wird der Bebauungsplan Nr. 20 aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Städtebauliche Regelung der Standorte und die Detailregelung der Windenergieanlagen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Der Planungs- und Maßnahmenausschuss wird ermächtigt, ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden zu beauftragen. Weiterhin wird der Planungs- und Maßnahmenausschuss ermächtigt, alle weiteren Beschlüsse – bis auf den Satzungsbeschluss – treffen zu können.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen oder –vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 15 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |