Vorlage - VO/20/2017/146
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Sachverhalt:
Die Stadtwerke Neumünster beliefern die Gemeinden und das Amt seit 01.01.2012 mit Strom und Gas. Die SWN haben sich verpflichtet, immer die günstigsten Preise und Bedingungen aus der Ausschreibung der GEKom zu übernehmen. Auch für den zukünftigen Lieferzeitraum vom 01.01.2018-31.12.2020 haben sich die SWN mit Schreiben vom 01.03.2017 verpflichtet die günstigsten Preise und ‚Bedingungen aus der in diesem Jahr laufenden Ausschreibung der GEKom zu übernehmen. .
Beschlussvorschlag:
Nach einer Aussprache empfiehlt der Ausschuss die Strom- und Gasversorgung für alle gemeindeeigenen Verbrauchsstellen für den Lieferzeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 an die Stadtwerke Neumünster zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparungen durch Nichtteilnahme an der Bündelausschreibung der GEKom ca. 8.000 € – 10.000 €
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-03-06 Strom- und Gaslieferung SWN 1.1.2018-31.12.2020 (75 KB) |