Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2017/168  

Betreff: Stellungnahme zum Vorschlag des WZV zur Optimierung des Abfallentgelteinzugs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Entscheidung
17.07.2017 
13. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Präsentation WZV  

Sachverhalt:

Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 11.10.2010 hat der Wege-Zweckverband zuletzt den Kommunen / Verwaltungen die Erhebung und den Einzug der Entgelte für die Regelabfuhr der Abfälle im Wesentlichen aus privaten Haushalten übertragen. Hierfür haben die Kommunen / Verwaltungen einen Verwaltungskostenanteil von 10,-- € je Restabfallbehälter erhalten. Für das Amt Bad Bramstedt-Land ergab sich aus dieser Dienstleistung bspw. für 2016 eine Einnahme von rd. 37.000,-- €. Während einer am 30.05.2017 in der WZV-Verwaltung durchgeführten Infoveranstaltung teilte der WZV den anwesenden Vertretern der Kommunen / Verwaltungen anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) mit, dass er aus verschiedenen Gründen den Entgelteinzug zukünftig optimieren möchte. Hierbei favorisiert er, dass sämtliche bisher von den Kommunen wahrgenommenen Dienstleistungen selbst ausführt; alternativ schlägt er eine sogenannte „Lightversion“ vor, wonach von den Kommunen nur noch eine Beratung der Bürger und eine Eingabe der Kundendaten in einer webbasierten Maske mittels eines Drop-Down-Menüs vorzunehmen ist. Derzeit ist eine kleine Arbeitsgruppe (LVB der Ämter Kisdorf und Trave-Land sowie ein Vertreter der Städte) beauftragt, dass hierzu bei den verschiedenen Verwaltungen bestehende Meinungsbild festzustellen. Ziel soll es hierbei sein, ein möglichst einheitliches Vorgehen abzustimmen. Es zeichnet sich bereits ein sehr unterschiedliches Meinungsbild (von der kompletten Rückgabe der Aufgabe an den WZV, „Lightversion“ bis hin zur kompletten Beibehaltung der Aufgabe im örtlichen Bereich). Seitens der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land wird eine komplette Beibehaltung dieser Aufgabe favorisiert. Dies wird insbesondere mit der langjährig bewährten Bürgernähe, der erwirtschafteten Verwaltungskostenanteile und der Sicherung des damit betrauten Arbeitsplatzes begründet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt / Der Amtsausschuss beschließt, nach Möglichkeit eine komplette Beibehaltung des Abfallentgelteinzugs für alle Kommunen zu erreichen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Power-Point-Präsentation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation WZV (1348 KB)      
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