Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2018/036  

Betreff: Beschluss über die Bestimmung von angemieteten Wohnungen als Schlichtwohnungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sven Klinger
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
19.11.2018 
2. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land müssen die Schlichtwohnungen per Amtsausschussbeschluss als solche bestimmt werden. Zur Zeit wird nur ein Schlichthaus und zwar in

 

Hardebek, Kampstr. 19

 

durch Amtsausschussbeschluss als Schlichtwohnungen bestimmt.

 

Damit die Satzung und somit auch die Erhebung der Benutzungsgebühren für die angemieteten Liegenschaften anwendbar wird, ist noch ein Beschluss für folgende Unterkünfte zu fassen:

 

Großenaspe, Am Alten Sportplatz 30

Großenaspe, Espenweg 15

Großenaspe, Espenweg 2

Großenaspe, Hauptstr. 1 a

Großenaspe, Hauptstr.17, EG

Großenaspe, Hauptstr.17, OG

Großenaspe, Hauptstr.23 a

Großenaspe, Hauptstr.2

Großenaspe, Johann-Hinrich-Fehrs-Str.12

Großenaspe, Klaus-Groth-Str. 15 a

Großenaspe, Klaus-Groth-Str. 15 b

Großenaspe, Klaus-Groth-Str. 4

Großenaspe, Klaus-Groth-Str. 48

Großenaspe, Sellhornshof 8 d

Großenaspe, Surhalf 13

Hasenkrug, Zur Auwiese 2

Hitzhusen, Hauptstr. 32

Weddelbrook, Heidmoorer Str. 2

Weddelbrook, Im Winkel 11

Weddelbrook, Krücken 3 a

Wiemersdorf, Bahnhofstr. 33 b, OG

Wiemersdorf, Bahnhofstr. 33 b, EG

Wiemersdorf, Dorfstr. 36

Wiemersdorf, Kieler Str. 61 a, EG

Wiemersdorf, Kieler Str. 61 c, OG

Wiemersdorf, Kieler Str. 144, Whg. links

Wiemersdorf, Kieler Str. 144, Whg. rechts

Wiemersdorf, Stettiner Weg 4

Fuhlendorf, Hauptstr.38

Bimöhlen, Hasenmoorer Str.2, Whg.1

Bimöhlen, Hasenmoorer Str.2, Whg.2

Bimöhlen, Hasenmoorer Str.2, Whg.3

Bimöhlen, Hasenmoorer Str.2, Whg.4

Bimöhlen, Hauptstr.24, Whg.7

 

Der Amtsausschuss bestimmt die o.g. Unterkünfte als Schlichtwohnungen gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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