Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2018/044  

Betreff: Informationen zur Reform der Kita-Finanzierung auf Landesebene
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
19.11.2018 
2. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SHGT-Modell  
Landesmodell  

Sachverhalt:

Im Hinblick auf die derzeit landesweit unterschiedlichen Elternbeiträge für Kitas hat die Landesregierung Schleswig-Holstein sich das Ziel gesetzt, bis 2020 eine Reform der Kita-Finanzierung auf den Weg zu bringen. Insofern wurde in den zurückliegenden Monaten im Zusammenwirken mit den Kommunalen Spitzenverbänden daran gearbeitet, ein Finanzierungsmodell zu entwickeln das landesweit einheitliche Elternbeiträge erhoben werden. Leider haben sich hierbei zwischen Land und Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag unterschiedliche Sichtweisen / Vorgehensweisen herauskristallisiert. Seitens des SHGT wurde das als Anlage beigefügte Reformmodell (Stand 20.08.18) favorisiert. Dieses sieht im Vergleich zur aktuellen Situation eine erhebliche Verschlankung der Finanzströme zwischen Land, Kreisen, Kommunen und Eltern vor. Neu ist im SHGT-Modell, dass die Kommunen – ähnlich wie im aktuellen Schulmodell – nur noch für die Finanzierung der Sachkosten (Gebäude, Ausstattung, Kosten für nichtpädagogisches Personal) zuständig ist, und dagegen das Land die Kosten des pädagogischen Personals nach Standardkostenmodell (abzüglich Elternbeiträge) trägt. Nähere Angaben siehe hierzu in der beigefügten Anlage.

 

Dagegen favorisiert das Land eine Lösung, bei der im Vergleich zu bisher die Rolle der Kreise erheblich gestärkt bzw. aufgewertet wird. Insbesondere sind danach die Kreise für die Erhebung der Elternbeiträge (Standard-Qualitätsbeitragsansatz), die Erstellung der Bedarfsplanung, Rechtsanspruchserfüllung, Sozialermäßigung, Ausgleich struktureller Nachteile zuständig. Das bedeutet, dass die Standortgemeinde nur noch eine nebensächliche Rolle bei der Kindergartenbedarfsplanung und dem Zusammenwirken mit dem örtlichen Kita-Träger hat. Aus Sicht des SHGT haben die Standortgemeinden bei diesem Modell kaum noch Einfluss / Mitspracherechte bei der Gestaltung der örtlichen Kita-Situation. Ebenfalls wird bezweifelt, dass die Kreise die neue vorgesehene Rolle aufgrund der örtlichen Ferne und der dafür nicht vorhandenen Personalausstattung diese Aufgaben ausreichend und zufriedenstellend für die unterschiedlichen örtlichen Kita-Situationen erfüllen können.

 

Es gilt daher aus SHGT-Sicht durch Gespräche mit den örtlich zuständigen Landtagsabgeordneten, mit dem Landrat und den örtlich zuständigen Kita-Verantwortlichen sowie über die Medien zu versuchen, die erheblichen Diskrepanzen zwischen dem favorisierten SHGT-Modell und dem Landesmodell deutlich zu machen und für das SHGT-Modell zu werben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss nimmt die unterschiedlichen Reformmodelle zur Kenntnis und spricht sich gleichzeitig für das SHGT-Modell aus. In dieser Hinsicht ergeht an alle Kommunen der Appell sich auf den aufgezeigten Wegen für das SHGT-Modell stark zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

SHGT-Modell

Landesmodell

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SHGT-Modell (366 KB)      
Anlage 2 2 Landesmodell (304 KB)      
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