Vorlage - VO/20/2020/096
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Sachverhalt:
Mit der Bestellung vom 09.12.2019 von Frau Yvonne Polzin zur Standesbeamtin sind für den Standesamtsbereich Bad Bramstedt-Land folgende Standesbeamte bestellt:
- Michaela Wendland, 2. Yvonne Polzin, 3. Janna Hauschildt, 4. Erika Timmermann.
Grundsätzlich ist eine Bestellung von bis zu drei Standesbeamten/-innen pro Standesamtsbezirk zulässig. Aufgrund der am 11.11.2019 erteilten Ausnahmegenehmigung der Unteren Fachaufsicht (Standesamtsaufsicht) ist eine Bestellung einer 4. Standesbeamtin befristet bis zum 31.05.2020 möglich.
Im Hinblick auf die am 31.05.2020 auslaufende Ausnahmegenehmigung wird vorgeschlagen, die Bestellung von Frau Erika Timmermann als Standesbeamtin für den Standesamtsbereich Bad Bramstedt-Land zu widerrufen.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der am 11.11.2019 erteilten Ausnahmegenehmigung der Unteren Fachaufsicht (Standesamtsaufsicht) ist die Bestellung von vier Standesbeamten/-innen bis zum 31.05.2020 befristet. Im Hinblick auf die am 31.05.2020 auslaufende Ausnahmegenehmi-gung wird die Bestellung von Frau Erika Timmermann mit Wirkung vom 31.05.2020 widerrufen. Demnach sind ab 01.06.2020 für den Standesamtsbereich Bad Bramstedt-Land folgende Standesbeamtinnen bestellt:
- Michaela Wendland 2. Yvonne Polzin 3. Janna Hauschildt .
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-11-11 Standesamtsaufsicht, Ausnahmegenehmigung Bestellung 4. Standesbeamtin befristet bis 31.05.2020 (81 KB) |