Vorlage - VO/02/2023/257
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Sachverhalt:
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 (Amtsblatt Schl.-H. S. 1792 ff. vom 19.12.2022) haben die freiwilligen Feuerwehren bis zum 31.03.2023 neue Satzungen für die Feuerwehr sowie für die Jugendabteilung entsprechend einer herausgegebenen Mustersatzung zu erlassen. Eventuelle Abweichungen von der Mustersatzung sind nur zulässig, wenn das Ministerium für Inneres nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 Brandschutzgesetz diesem zugestimmt hat. Die Satzung der Feuerwehr Bimöhlen entspricht der vorgegebenen Mustersatzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen am 13.01.2023 erlassenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen sowie den Bestimmungen der Jugendabteilung zu, die aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 neu erlassen wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-10-10 Satzung FF Bimöhlen (4983 KB) | ||||
2 | 2023-10-10 Satzung FF Bimöhlen - Bestimmungen für Jugendabteilung (1805 KB) |