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Tagesordnung - 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek  

Bezeichnung: 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek
Gremium: Gemeindevertretung Hardebek
Datum: Di, 07.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Hardebek
Ort: Heisterberg 8, 24616 Hardebek

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15.12.2014  
10/2014/051  
     
   
Ö 4  
1. Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der "Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops""  
VO/10/2015/063  
Ö 8  
Satzungsbeschlussbeschluss über die Aufstellung einer Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops"  
VO/10/2015/066  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung der Gemeinde Hardebek (Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil) für den Bereich "Schulstraße"  
VO/10/2015/064  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung der Gemeinde Hardebek (Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil) für den Bereich „Schulstraße“

 

 

Beschluss:

 

  1. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:Die Klarstellungssatzung soll um den Bereich „Schulstraße“  ergänzt werden
    Regelung der städtebaulichen Entwicklung
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

     
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

 

   
    07.04.2015 - Gemeindevertretung Hardebek
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung der Gemeinde Hardebek (Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil)  für den Bereich „Schulstraße“

 

Beschluss:

 

1.              Es werden folgende Planungsziele verfolgt:Die Klarstellungssatzung soll um den Bereich „Schulstraße“  ergänzt werden

Regelung der städtebaulichen Entwicklung

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

1

Enthaltungen

0

 

Ö 10  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Schulstraße"" der Gemeinde Hardebek      
Ö 11  
Beschluss über die Annahme von Spenden aus dem Vorjahr  
Enthält Anlagen
VO/10/2015/062  
Ö 12  
Beschlussfassung eines Feuerwehrbedarfsplanes (Anlage liegt GV bereits vor.)      
Ö 13  
Vergabe Winterdienst 2015/2016      
Ö 14  
Nutzungsordnung für das Dorfhaus      
Ö 15  
2. Einwohnerfragestunde      
Ö 16  
Sonstiges      
               

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