Tagesordnung - 15. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 13.11.2017 | 20/2017/064 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bestätigung der Wahl des Amtswehrführers sowie Ernennung und Vereidigung | VO/20/2018/198 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Evtl. Abschluss zusätzlicher Unfallversicherungsleistungen für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren | VO/20/2018/201 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2015 | VO/20/2018/190 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2016 | VO/20/2018/189 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 | VO/20/2018/199 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 | VO/20/2018/200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die am 12.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.632.834,35 € und einem Eigenkapital von 1.965.034,03 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 150.071,86 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 25 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Gem. §25 Abs. 3 darf die Ergebnisrücklage nur 25% der Kapitalrücklage betragen. Daher ist die Differenz in die Kapitalrücklage umzubuchen:
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17.04.2018 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die am 12.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.632.834,35 € und einem Eigenkapital von 1.965.034,03 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 150.071,86 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 25 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Gem. §25 Abs. 3 darf die Ergebnisrücklage nur 25% der Kapitalrücklage betragen. Daher ist die Differenz in die Kapitalrücklage umzubuchen:
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Auftragsvergabe zur Beschaffung von Tablet PCs | VO/20/2018/197 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Segeberg über die Wahrnehmung der Aufgabe des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gem. EU-Datenschutzgrundverordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Verschiedenes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Personalangelegenheiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15.1 | Antrag auf Anpassung der Entgeltgruppe mit vorzeitigem Stufenaufstieg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15.2 | Übernahme einer Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15.3 | Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Mitarbeiters | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15.4 | Erneute Prüfung über einen Antrag einer Mitarbeiterin auf Höhergruppierung vom 12.10.2015 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Grundstücks- und Finanzangelegenheiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16.1 | Beauftragung eines Dienstleisters mit der Ausschreibung der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16.2 | Vorratsbeschluss Regressverzicht in der Vermögenseigenschadenversicherung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16.3 | Informationen zu den Grundstücksverhandlungen für die Erweitung des Verwaltungsgebäudes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16.4 | Abschluss eines Städebaulichen Vertrages mit der Stadt Bad Bramstedt im Zusammenhang mit der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16.5 | Informationen zum Vorschlag des Kreises Segeberg zur Bereinigung der Aufnahmeüber- und -unterhänge der Aufnahmeprognose für Flüchtlinge sowie zur Verteilung der Integrations- und Aufnahmepauschale 2017 und des Integrationsfestbetrages 2018 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16.6 | Positionierung der amtsangehörigen Gemeinden in Sachen Abberufung des WZV-Verbandsvorstehers Jens Kretschmer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||