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Tagesordnung - 1. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 1. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Mo, 23.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder      
Ö 3  
Einwohnerfragezeit      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 5  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 7  
Vorstellung der Planung für eine PV-Freiflächenanlage durch das Ingenieurbüro  
VO/16/2018/030  
Ö 8  
Aufzuganlage an Grundschule - Beauftragung Planungsleistung für TGA
VO/16/2018/002  
Ö 9  
Erneuerung EMSR-Technik für Heizungs- und Lüftungsanlage in Schule - hier Beauftragung Fa. eNeG Vertriebs- und Servicegesellschaft aus Hamburg
Enthält Anlagen
VO/16/2018/018  
Ö 10  
Anbau Aufzuganlage an Grundschule - hier Beauftragung Bodengutachter  
Enthält Anlagen
VO/16/2018/021  
Ö 11  
EMSR-Technik Sporthalle Großenaspe - hier Beauftragung 1. Nachtrag Fa. eNeG  
Enthält Anlagen
VO/16/2018/026  
Ö 12  
F 5 und B 12 - Sachstand zur Erneuerung des Gutachtens zu Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes  
VO/16/2018/027  
Ö 13  
B 3 8. Änderung - Gewerbegebiet - Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet  
VO/16/2018/028  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschlussvorschlag:

 

  1.  

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 3 8. Änderung für das Gebiet „Gewerbegebiet“ soll wie folgt geändert werden:

Aufhebung der festgesetzten Traufhöhe

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
    Planungsbüro
    Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg

    beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
     

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

  1. Es ist eine Kostenübernahme zu vereinbaren zwischen der Gemeinde und dem Investor / Bauinteressenten (bitte Namen eintragen) ________________________________
    Erst nach Abgabe der Kostenübernahmeerklärung soll mit dem Verfahren begonnen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

_________

davon anwesend: _______

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung/ Achtung

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

bitte prüfen und eintragen

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

   
    23.07.2018 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 3 8. Änderungr das Gebiet „Gewerbegebiet soll wie folgt geändert werden:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss empfiehlt, dass die Traufhöhe auf die maximale Firsthöhe festgesetzt werden soll.

 

Bemerkung

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 14  
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Großenaspe  
VO/16/2018/470  
Ö 15  
Maßnahmenbetreuer für Bauanträge      
Ö 16  
Maßnahmenbetreuer für Wegeangelegenheiten      
Ö 17  
Verschiedenes      
Ö 18  
Einwohnerfragezeit      
N 19     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 20     Bauanträge      
N 21     Verschiedenes      
N 22     Informationen zur evtl. Erweiterung des Gewerbegebietes      
               

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