Tagesordnung - 5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 26.11.2018 | 01/2018/006 | |||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||
Ö 5 | Berichte der Ausschussvorsitzenden | ||||||||||
Ö 6 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 7 | Entlassung des stellvertretenden Wehrführers aus dem Ehrenbeamtenverhältnis | VO/01/2019/050 | |||||||||
Ö 8 | Beitrittserklärung der Gemeinde Armstedt zur Vereinbarung zwischen dem Verein Miteinander Leben e.V., der Kindertagesstätte Regenbogen, sowie den Gemeinden Brokstedt und Sarlhusen zur Verbesserung der Betreuungssituation durch Tagespflegepersonen | VO/01/2019/052 | |||||||||
Ö 9 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2017 | VO/01/2019/053 | |||||||||
Ö 10 | Erweiterung Feuerwehrhaus - nachträgliche Genehmigung Nachtrag Nr. 1 Elektrotechnik | VO/01/2019/054 | |||||||||
Ö 11 | Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2018 | VO/01/2019/055 | |||||||||
Ö 12 | Zuschuss für den kirchlichen Friedhof in Brokstedt | VO/01/2019/056 | |||||||||
Ö 13 | Zustimmung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung | VO/01/2019/057 | |||||||||
Ö 14 | Sport- und Kulturförderung/ Vereinsförderung - Anteilige Übernahme der von den ortsansässigen Vereinen an den SV Brokstedt zu entrichtenden Benutzungsgebühren im Rahmen der außerschulischen Nutzung | VO/01/2019/058 | |||||||||
Ö 15 | B 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes | VO/01/2019/060 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
Es werden folgende Planziele verfolgt: Wohnbebauung (dann könnte § 13 b- Verfahren)
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______ davon anwesend:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: bitte prüfen und eintragen
An alle Protokollführer: Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Stand 02.05.2019 10:27 Uhr Scheunemann
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27.05.2019 - Gemeindevertretung Armstedt | |||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen | |||||||||||
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan: 1. Für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Wohnbebauung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Büro Kistenmacher + Berner in Bad Segeberg, Gartenstr. 2
beauftragt werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 16 | Abschluss eines Wegenutzungsvertrages - Strom ab 01.01.2020 | VO/01/2019/061 | |||||||||
Ö 17 | Abschluss eines Wegenutzungsvertrages - Gas ab 01.01.2020 | VO/01/2019/062 | |||||||||
Ö 18 | Genehmigung der Auftragsvergabe für eine Stiefelwaschanlage der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt | VO/01/2019/063 | |||||||||
Ö 19 | Auftragsvergabe für den Bebauungsplan östlich und westlich der Dorfstraße für folgende 2 Gewerke: Ingenieurleistungen an das Büro Kistenmacher + Berner Vermessungsleistungen an das Büro Martensen | ||||||||||
Ö 20 | Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 | VO/01/2019/064 | |||||||||
Ö 21 | Verschiedenes | ||||||||||