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Tagesordnung - 5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt  

Bezeichnung: 5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt
Datum: Mo, 27.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 26.11.2018  
01/2018/006  
     
   
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 7  
Entlassung des stellvertretenden Wehrführers aus dem Ehrenbeamtenverhältnis  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/050  
Ö 8  
Beitrittserklärung der Gemeinde Armstedt zur Vereinbarung zwischen dem Verein Miteinander Leben e.V., der Kindertagesstätte Regenbogen, sowie den Gemeinden Brokstedt und Sarlhusen zur Verbesserung der Betreuungssituation durch Tagespflegepersonen  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/052  
Ö 9  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2017  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/053  
Ö 10  
Erweiterung Feuerwehrhaus - nachträgliche Genehmigung Nachtrag Nr. 1 Elektrotechnik  
VO/01/2019/054  
Ö 11  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2018  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/055  
Ö 12  
Zuschuss für den kirchlichen Friedhof in Brokstedt  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/056  
Ö 13  
Zustimmung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/057  
Ö 14  
Sport- und Kulturförderung/ Vereinsförderung - Anteilige Übernahme der von den ortsansässigen Vereinen an den SV Brokstedt zu entrichtenden Benutzungsgebühren im Rahmen der außerschulischen Nutzung  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/058  
Ö 15  
B 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
VO/01/2019/060  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

  1. Für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
     

Es werden folgende Planziele verfolgt:
 

Wohnbebauung (dann könnte § 13 b- Verfahren) 

oder Mischgebietausweisung mit nicht störendem Handwerk (Buchhaltung, Steuerberatung, Tupperberatung, Versicherung…)

Bitte entsprechend streichen

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
    Planungsbüro
    Büro Frau Kistenmacher
    in Bad Segeberg

    (bitte ergänzen)

    beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

Stand 02.05.2019 10:27 Uhr Scheunemann

 

 

 

 

 

 

   
    27.05.2019 - Gemeindevertretung Armstedt
    Ö 15 - geändert beschlossen
   

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

1. r das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Wohnbebauung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

Planungsbüro

ro Kistenmacher + Berner

in Bad Segeberg, Gartenstr. 2

 

beauftragt werden.

 

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

1

Enthaltungen

0

 

Ö 16  
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages - Strom ab 01.01.2020  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/061  
Ö 17  
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages - Gas ab 01.01.2020  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/062  
Ö 18  
Genehmigung der Auftragsvergabe für eine Stiefelwaschanlage der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt  
VO/01/2019/063  
Ö 19  
Auftragsvergabe für den Bebauungsplan östlich und westlich der Dorfstraße für folgende 2 Gewerke: Ingenieurleistungen an das Büro Kistenmacher + Berner Vermessungsleistungen an das Büro Martensen      
Ö 20  
Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017  
Enthält Anlagen
VO/01/2019/064  
Ö 21  
Verschiedenes      
               

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