Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen  

Bezeichnung: 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde Teil 1      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 18.09.2019      
Ö 4  
Berichte der Bürgermeisterin und der Ausschüsse      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Anregungen, Kritik, offene Fragen      
Ö 7  
B 10 - Abwägungsbeschluss der Gemeinde über die vorgebrachten Einwendungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Brüchkoppel" südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel  
VO/06/2019/047  
Ö 8  
B 10 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet "Brüchkoppel", südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"  
VO/06/2019/048  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für

den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „"Brüchkoppel"

südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"

 

  1. Die Entwürfe

des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „"Brüchkoppel"

südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"“, des Textes Teil B und der Begründung

 

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

 

 

 

 

 

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

   
    30.09.2019 - Gemeindevertretung Hitzhusen
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Berden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses beschlossen.

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „"Brüchkoppel"

dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"

 

1. Die Entwürfe

des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „"Brüchkoppel"

dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel", des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 9  
Einwohnerfragestunde Teil 2      
N 10     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 11     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
               

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