Tagesordnung - 10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 13.04.2021 | 13/2021/019 | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | B3 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage" | VO/13/2021/182 | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | B3 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Heidmoor zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage" | VO/13/2021/183 | ||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über
nach § 10 BauGB
des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“
den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: keine
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Schröder prüfen und gegenzeichnen lassen!
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23.08.2021 - Gemeindevertretung Heidmoor | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“ nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Heidmoor am 23.08.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Heidmoor
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Heidmoor
den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 | VO/13/2021/184 | ||||||||||||||||||||||||||
N 9 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | |||||||||||||||||||||||||||