Tagesordnung - 10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 13.04.2021 | 13/2021/019 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 6 | B3 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage" | VO/13/2021/182 | |||||||||
Ö 7 | B3 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Heidmoor zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage" | VO/13/2021/183 | |||||||||
Ö 8 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 | VO/13/2021/184 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die am 09.08.2021 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2020, der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.656.641,41 € und einem Eigenkapital von 1.672.534,03 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 68.414,61 € wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 49,02 % beträgt. Siehe Anlage.
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23.08.2021 - Gemeindevertretung Heidmoor | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die am 09.08.2021 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2020, der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.656.641,41 € und einem Eigenkapital von 1.672.534,03 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 68.414,61 € wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 49,02 % beträgt. Siehe Anlage.
Abstimmungsergebnis:
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N 9 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||