Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 1. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses  

Bezeichnung: 1. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt
Datum: Do, 31.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden sowie dessen/deren Stellvertreter/in      
Ö 3  
Bericht Ergebnisprotokoll      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 26.02.2013  
20/2013/014  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Informationen von Frau Dr. Ulrike Klein, Nortorf, über Möglichkeiten der kommunalen Datennutzung aus dem Zensus 2011      
Ö 6  
Gemeinsame Ausschreibung der Beschaffung von Kleidung und Ausrüstungsgegenständen für die Freiwilligen Feuerwehren      
Ö 7  
Erlass einer neuen Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
VO/20/2013/052  
Ö 8  
Förderungsrichtlinie von Jugenderholungsmaßnahmen  
VO/20/2013/050  
Ö 9  
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben (Stand 30.06.2013)      
Ö 10  
Erlass einer Haushaltssatzung      
Ö 11  
Einführung digitaler Sitzungsdienst - hier: Anschaffung von Tablet PCs  
VO/20/2013/053  
Ö 12  
Zukünftige Erhebung von Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Städtebaulichen Verträgen  
VO/20/2013/054  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt, auf der Grundlage des von der Amtsingenieurin, Frau Meike Piechotta, eingereichten Verbesserungsvorschlages zukünftig beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit Planungsbegünstigten für planungsbegleitende Arbeiten des Amtes Verwaltungskosten des Amtes geltend zu machen. Insofern besteht Einvernehmen, die internen Verwaltungskosten des Amtes mit pauschal 20% der Kosten abzurechnen, die als Honorar für die erforderliche Bauleitplanung und die damit im Zusammenhang stehenden Planunterlagen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltbericht etc.) ganz oder anteilig anfallen werden.

 

Für die Erhebung der internen Verwaltungskosten ist in jedem Einzelfall vorab hochzurechnen bzw. zu ermitteln, in welcher Höhe sie voraussichtlich anfallen werden.

 

   
    31.10.2013 - Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt, auf der Grundlage des von der Amtsingenieurin, Frau Meike Piechotta, eingereichten Verbesserungsvorschlages zukünftig beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit Planungsbegünstigten für planungsbegleitende Arbeiten des Amtes Verwaltungskosten des Amtes geltend zu machen. Insofern besteht Einvernehmen, die internen Verwaltungskosten des Amtes mit pauschal bis zu 20% der Kosten abzurechnen, die als Honorar für die erforderliche Bauleitplanung und die damit im Zusammenhang stehenden Planunterlagen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltbericht etc.) ganz oder anteilig anfallen werden.

 

r die Erhebung der internen Verwaltungskosten ist in jedem Einzelfall vorab hochzurechnen bzw. zu ermitteln, in welcher Höhe sie voraussichtlich anfallen werden.

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

   
    13.11.2013 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Auf Empfehlung des Finanzausschuss beschließt der Amtsausschuss auf der Grundlage des von der Amtsingenieurin, Frau Meike Piechotta, eingereichten Verbesserungsvorschlages zukünftig beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit Planungsbegünstigten für planungsbegleitende Arbeiten des Amtes Verwaltungskosten des Amtes geltend zu machen. Insofern besteht Einvernehmen, die internen Verwaltungskosten des Amtes mit pauschal bis zu 20% der Kosten abzurechnen, die als Honorar für die erforderliche Bauleitplanung und die damit im Zusammenhang stehenden Planunterlagen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltbericht etc.) ganz oder anteilig anfallen werden.

 

r die Erhebung der internen Verwaltungskosten ist in jedem Einzelfall vorab hochzurechnen bzw. zu ermitteln, in welcher Höhe sie voraussichtlich anfallen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

19

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 13  
Anschaffung von CSA Chemikalienschutzanzügen für die Amtswehr      
Ö 14  
Verschiedenes      
N 15     Personalangelegenheiten      
N 15.1     Informationen aus dem Personalausschuss      
N 15.2     Bewertung und Prämierung eines Verbesserungsvorschlages      
N 15.3     Evtl. Änderung der Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit      
               

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