Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 30.06.2022– laut anliegender Aufstellung.
21.09.2022 - Gemeindevertretung Hagen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2022 - laut anliegender Aufstellung.