Der Amtsausschuss genehmigt, auf Empfehlung des Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes, gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 31.12.2022– laut anliegender Aufstellung.
27.09.2023 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss genehmigt, auf Empfehlung des Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes, gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2022 - laut anliegender Aufstellung.