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Tagesordnung - 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl  

Bezeichnung: 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl
Datum: Do, 06.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.12.2013  
04/2013/031  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 5  
Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Föhrden-Barl (Beitrags- und Gebührensatzung)  
Enthält Anlagen
VO/04/2013/038  
Ö 6  
Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014  
VO/04/2014/050  
Ö 7  
Erlass einer neuen Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse  
Enthält Anlagen
VO/04/2014/051  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erhebt die im Entwurf vorgelegte neue Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung zum Beschluss. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 20.09.1991 außer Kraft.

 

   
    06.02.2014 - Gemeindevertretung Föhrden-Barl
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

Die/der Bürgermeister/in beruft nach vorhergehender Abstimmung der Tagesordnung mit den Vorsitzenden der Fraktionen die Sitzung der Gemeindevertretung ein. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage.

 

§ 22 wird wie folgt geändert:

 

Die Geschäftsordnung gilt mit folgenden Abweichungen sinngemäß auch für die Ausschüsse:

  1. Die Ausschüsse werden von den Ausschussvorsitzenden nach Information des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin einberufen.
  2. Den nicht den Ausschüssen angehörenden Mitgliedern der Gemeindevertretung ist eine Ausfertigung der Einladung zu übersenden.
  3. Die Ausschussvorsitzenden legen nach Information mit der/dem Bürgermeister/in die Tagesordnung fest.
  4. Verlangen auf Aufnahme von Angelegenheiten auf die Tagesordnung sind spätestens drei Tage vor Beginn der Ladungsfrist einzubringen. Sie sollen einen Beschlussvorschlag und eine Begründung enthalten. Die Anträge sind beim Ausschussvorsitzenden einzureichen.

 

Mit diesen Änderungen wird die neue Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung zum Beschluss erhoben. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 20.09.1991 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 8  
Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden  
VO/04/2014/052  
Ö 9     Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Einwohnerfragestunde      
Ö 12  
Verpachtung gemeindeeigener Flächen      
               

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