Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Tagesordnung - 7. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 7. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Do, 29.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
Anlagen:
Anlage TOP 6 Großenaspe FPlan 16Aend_Entwurf_06 01 2015  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzen Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Festlegung der Entwürfe der geplanten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
Enthält Anlagen
VO/16/2015/218  
Ö 7  
Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB-Beteiligung zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2014/215  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken und Kirchstraße"  
VO/16/2015/219  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken und Kirchstraße“ soll wie folgt geändert werden:

Änderung der Erschließung zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Grundstücke.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

   
    29.01.2015 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.              Der Bebauungsplan Nr. 11 r das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken und Kirchstraße soll wie folgt geändert werden:

Änderung der Erschließung zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Grundstücke.

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

Ö 9  
Festlegung des Entwurfes der geplanten 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule"  
Enthält Anlagen
VO/16/2015/217  
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Einwohnerfragezeit      
N 12     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 13     Bauanträge      
N 14     Verschiedenes      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 6 Großenaspe FPlan 16Aend_Entwurf_06 01 2015 (2400 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung