Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug  

Bezeichnung: 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Beantwortung von Einwohnerfragen      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 17.03.2016  
11/2016/063  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Beteiligungsangebot der Schleswig-HolsteinNetz AG ab 01.04.2016  
Enthält Anlagen
VO/11/2015/087  
Ö 7  
Entscheidung über die Einreichung einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Kreises Segeberg betreffend der Aufforderung zur Rückzahlung von Zuweisungsmitteln aus der Feuerschutzsteuer  
VO/11/2016/094  
Ö 8  
Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten B-Plan 9 "Jedkamp"  
Enthält Anlagen
VO/11/2016/095  
Ö 9  
Widmung der Verlängerung der Straße "Lohweg"  
Enthält Anlagen
VO/11/2016/096  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Hasenkrug, Flur 4, Flurstücke Trennstücke aus 3/27 u. 38 (genaue Lage siehe Anlage, gelbe Fläche (Straße) und braune Fläche (Fußweg)) als Straße bzw. als selbständiger Geh- u. Radweg für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Lohweg“ gewidmet.

 

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Der vorstehende selbständige Fußweg wird als sonstige öffentliche Straße, und zwar als beschränkte öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

Die Bekanntmachung soll erst erfolgen, wenn die Erschließung der Straße

fertiggestellt wurde.

 

Abstimmungsergebnis:

 

____ dafür___ dagegen  ___ enthalten

 

 

   
    28.04.2016 - Gemeindevertretung Hasenkrug
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Gemäß § 6 des Straßen - und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Hasenkrug, Flur 4, Flurstücke Trennstücke aus 3/27 u. 38 (genaue Lage siehe Anlage, gelbe Fläche (Straße) und braune Fläche (Fußweg)) als Straße bzw. als selbständiger Geh- u. Radweg für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Lohweg“ gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Der vorstehende selbständige Fußweg wird als sonstige öffentliche Straße, und zwar als beschränkte öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

Die Bekanntmachung soll erst erfolgen, wenn die Erschließung der Straße fertiggestellt wurde.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

N 10     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 11     Bau-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
               

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