Tagesordnung - 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Beantwortung von Einwohnerfragen | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 17.03.2016 | 11/2016/063 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden | ||||||||||
Ö 5 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 6 | Beteiligungsangebot der Schleswig-HolsteinNetz AG ab 01.04.2016 | VO/11/2015/087 | |||||||||
Ö 7 | Entscheidung über die Einreichung einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Kreises Segeberg betreffend der Aufforderung zur Rückzahlung von Zuweisungsmitteln aus der Feuerschutzsteuer | VO/11/2016/094 | |||||||||
Ö 8 | Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten B-Plan 9 "Jedkamp" | VO/11/2016/095 | |||||||||
Ö 9 | Widmung der Verlängerung der Straße "Lohweg" | VO/11/2016/096 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Hasenkrug, Flur 4, Flurstücke Trennstücke aus 3/27 u. 38 (genaue Lage siehe Anlage, gelbe Fläche (Straße) und braune Fläche (Fußweg)) als Straße bzw. als selbständiger Geh- u. Radweg für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Lohweg“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Der vorstehende selbständige Fußweg wird als sonstige öffentliche Straße, und zwar als beschränkte öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam. Die Bekanntmachung soll erst erfolgen, wenn die Erschließung der Straße fertiggestellt wurde.
Abstimmungsergebnis:
____ dafür___ dagegen ___ enthalten
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28.04.2016 - Gemeindevertretung Hasenkrug | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Gemäß § 6 des Straßen - und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Hasenkrug, Flur 4, Flurstücke Trennstücke aus 3/27 u. 38 (genaue Lage siehe Anlage, gelbe Fläche (Straße) und braune Fläche (Fußweg)) als Straße bzw. als selbständiger Geh- u. Radweg für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Lohweg“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Der vorstehende selbständige Fußweg wird als sonstige öffentliche Straße, und zwar als beschränkte öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam. Die Bekanntmachung soll erst erfolgen, wenn die Erschließung der Straße fertiggestellt wurde.
Abstimmungsergebnis:
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N 10 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 11 | Bau-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten | ||||||||||