Nach einer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die Hebesätze für Grundsteuer A und B um 30 %-Punkte zu senken/ nicht zu senken. Die Regelung soll ab dem Haushaltsjahr 2017 gelten.
05.12.2016 - Gemeindevertretung Bimöhlen
Ö 14 - geändert beschlossen
Beschluss:
Nach einer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die Hebesätze für Grundsteuer A und B nicht zu senken. Die Regelung soll ab dem Haushaltsjahr 2017 gelten.